Weitere Dienstleistungen

Sie pflegen einen Angehörigen selbst, benötigen nun jedoch einen Urlaub oder sind durch Krankheit verhindert? Mit der Verhinderungspflege ermöglichen wir Ihnen die wohlverdiente Auszeit.

Verhinderungspflege

Wir bieten Ihnen die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (nach §39 SGB XI) durch unser eigenes examiniertes Fachpersonal an. Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson des Pflegebedürftigen aus verschiedenen Gründen wie beispielsweise Erholungsurlaub oder Krankheit an der Pflege gehindert ist. Wir übernehmen für Sie die notwendigen Aufgaben.

Betreuungs- & Entlastungsleistungen

Wir beraten Sie gern zu unseren und den allgemeinen Betreuungs- und Entlastungsleistungen (nach §45b SGB XI).

Jedem Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 stehen monatliche Leistungen zu.