Verhinderungspflege

Entlastung für pflegende Angehörige nach §39 SGB XI

Wir haben freie Kapazitäten
Versorgungsstart in 24–48 Stunden möglich

35+ Jahre Erfahrung

Familienbetrieb in Mönchengladbach

Alle Kassen & Privat

Gesetzlich, privat und Selbstzahler

Examinierte Fachkräfte

Feste Bezugspersonen für Sie

Schneller Start

Beratung oft noch am selben Tag

Bis zu 3.539€ jährlich – Ihr Budget verfällt am Jahresende!

Sie brauchen eine Auszeit?

Pflege ist eine wertvolle, aber auch anstrengende Aufgabe. Manchmal brauchen auch Sie als pflegender Angehöriger eine Pause – für Urlaub, Arzttermine oder einfach zum Durchatmen.

Die Verhinderungspflege ermöglicht Ihnen diese Auszeit, ohne dass Ihr Angehöriger auf professionelle Pflege verzichten muss.

Ihre Ansprüche ab Pflegegrad 2:

  • Bis zu 3.539€ jährlich Verhinderungspflege-Budget
  • Bei Verwandten 1./2. Grades: Es werden nur das doppelte Pflegegeld + Fahrtkosten erstattet (nicht die vollen 3.539€)
  • Bis zu 6 Wochen pro Jahr nutzbar
Verhinderungspflege anfragen

Unverbindlich & kostenlos – Rückruf innerhalb von 60 Minuten (Mo–Fr 8–18 Uhr)

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Ihre Daten werden sicher übertragen und vertraulich behandelt.

Wann ist Verhinderungspflege sinnvoll?

Urlaub

Erholen Sie sich als pflegender Angehöriger - Sie haben es verdient

Eigene Arzttermine

Kümmern Sie sich um Ihre eigene Gesundheit

Familienfeiern

Nehmen Sie an wichtigen Ereignissen teil

Berufliche Termine

Vereinbaren Sie Beruf und Pflege besser

So funktioniert die Verhinderungspflege

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach §39 SGB XI. Sie greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – durch Krankheit, Urlaub oder andere wichtige Gründe.

In dieser Zeit übernimmt ein professioneller Pflegedienst wie Krankenpflegedienst Kolbe die Pflege Ihres Angehörigen – stundenweise, tageweise oder auch für mehrere Wochen.

Voraussetzungen
  • Pflegegrad 2 oder höher muss vorhanden sein
  • Mindestens 6 Monate häusliche Pflege durch einen Angehörigen
  • Die Pflegeperson ist verhindert (Urlaub, Krankheit, etc.)
Leistungsumfang

Verhinderungspflege-Budget ab Pflegegrad 2:

  • •Bis zu 3.539€ pro Jahr
  • •Nutzbar für bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr

Besonderheit bei Verwandten 1. oder 2. Grades:

  • •Es werden nur das doppelte Pflegegeld als Aufwandsentschädigung erstattet
  • •Zusätzlich: Erstattung nachgewiesener Fahrtkosten
  • •Nicht die vollen 3.539€ – diese gelten nur bei professionellen Pflegediensten oder fremden Personen
  • •Gilt für Eltern, Großeltern, Kinder und Geschwister

Wichtig zu wissen:

  • •Das halbe Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege weiter gezahlt (bis zu 6 Wochen)
  • •Stundenweise Nutzung möglich – nicht genutztes Budget verfällt zum Jahresende
  • •Die Verhinderungspflege kann auch für hauswirtschaftliche Versorgung genutzt werden
  • •Wir übernehmen die komplette Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse

Häufig gestellte Fragen

Ab wann kann ich Verhinderungspflege beantragen?
Verhinderungspflege können Sie beantragen, wenn Sie mindestens 6 Monate lang einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher häuslich gepflegt haben. Die 6-Monats-Frist muss nicht am Stück erfolgen, sondern kann auch unterbrochen sein.
Muss ich die Verhinderungspflege vorher beantragen?
Es ist empfehlenswert, die Verhinderungspflege vorher bei Ihrer Pflegekasse anzumelden, besonders bei längeren Zeiträumen. Bei kurzfristiger Verhinderung (z.B. plötzliche Krankheit) kann der Antrag auch nachträglich gestellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und Abwicklung.
Kann ich Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen?
Ja! Verhinderungspflege ist sehr flexibel nutzbar – stundenweise, tageweise oder für mehrere Wochen. Wenn Sie nur wenige Stunden pro Tag benötigen (unter 8 Stunden täglich), wird dies nicht auf die 6-Wochen-Grenze angerechnet. Das Budget von bis zu 3.539€ bleibt dabei voll verfügbar.
Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?
Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt – und zwar für bis zu 6 Wochen pro Jahr. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) erhalten Sie sogar das volle Pflegegeld.
Kann ich Verhinderungspflege mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja! Die Verhinderungspflege kann mit dem Entlastungsbetrag (131€ monatlich) kombiniert werden, z.B. für zusätzliche hauswirtschaftliche Unterstützung. Wichtig: Bei Verwandten 1. oder 2. Grades werden nur das doppelte Pflegegeld plus nachgewiesene Fahrtkosten erstattet – nicht die vollen 3.539€. Das volle Budget steht nur bei professionellen Pflegediensten oder fremden Ersatzpflegepersonen zur Verfügung.
Verfällt nicht genutztes Budget zum Jahresende?
Ja, das Budget für Verhinderungspflege ist jährlich verfügbar und verfällt zum 31. Dezember des Jahres. Es kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Deshalb ist es wichtig, Ihre Ansprüche rechtzeitig zu nutzen.
Wer kann Verhinderungspflege übernehmen?
Verhinderungspflege kann durch professionelle Pflegedienste (wie Krankenpflegedienst Kolbe), andere Privatpersonen oder nahe Angehörige übernommen werden. Bei professionellen Diensten oder fremden Personen steht das volle Budget von bis zu 3.539€ zur Verfügung. Wichtig: Bei Verwandten 1. oder 2. Grades (Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister) werden nur das doppelte Pflegegeld plus nachgewiesene Fahrtkosten erstattet – nicht die vollen 3.539€.
Welche Leistungen sind während der Verhinderungspflege abgedeckt?
Während der Verhinderungspflege werden alle notwendigen Pflegeleistungen übernommen: Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität), Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung, etc.) sowie hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Putzen). Der Umfang wird individuell mit Ihnen abgestimmt.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein! Wir rechnen die Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und haben keinen Eigenanteil zu zahlen (sofern das Budget nicht überschritten wird). Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

Gönnen Sie sich die Auszeit – Sie haben es verdient

Ihr Budget von bis zu 3.539€ verfällt am Jahresende! Lassen Sie sich jetzt beraten – wir organisieren alles für Sie und Ihren Angehörigen.

0€ Eigenanteil • Mo-Fr 8-18 Uhr