Hauswirtschaft in Mönchengladbach

Von der Pflegekasse bezahlt – ab Pflegegrad 1

Wir haben freie Kapazitäten
Versorgungsstart in 24–48 Stunden möglich

35+ Jahre Erfahrung

Familienbetrieb in Mönchengladbach

Alle Kassen & Privat

Gesetzlich, privat und Selbstzahler

Examinierte Fachkräfte

Feste Bezugspersonen für Sie

Schneller Start

Beratung oft noch am selben Tag

131€ monatlich stehen Ihnen zu – lassen Sie das Geld nicht verfallen!

Wohlfühlen im eigenen Zuhause

Ein sauberes und ordentliches Zuhause ist wichtig für das Wohlbefinden. Wenn Ihnen die alltäglichen Aufgaben im Haushalt schwerfallen, greifen wir Ihnen gerne unter die Arme.

Professionelle Hauswirtschaft, die Ihnen den Alltag erleichtert – persönlich, zuverlässig und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Hauswirtschaftliche Versorgung - Professionelles Bügeln und Wäschepflege durch Pflegedienst Kolbe

Ihre Ansprüche ab Pflegegrad 1:

  • 131€ monatlich Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
  • Bis zu 3.539€ jährlich aus Verhinderungspflege (§39 SGB XI, ab Pflegegrad 2)
  • 0€ Eigenanteil – direkte Kassenabrechnung
Hilfe im Haushalt anfordern

Unverbindlich & kostenlos – Rückruf innerhalb von 60 Minuten (Mo–Fr 8–18 Uhr)

Rückruf innerhalb von 60 Minuten (Mo–Fr 8–18 Uhr)

Ihre Daten werden sicher übertragen und vertraulich behandelt.

Hauswirtschaft Mönchengladbach - Hilfe im Haushalt bei Wäsche bügeln von Pflegekasse bezahlt

Hauswirtschaftliche Hilfe in Mönchengladbach – das übernehmen wir für Sie

Reinigung & Putzen

Komplette Reinigung Ihrer Wohnung – von Bad über Küche bis zum Wohnbereich

Einkaufsservice

Wir erledigen Ihre Einkäufe und bringen alles Notwendige direkt zu Ihnen nach Hause

Mahlzeiten zubereiten

Frische, gesunde Mahlzeiten – nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zubereitet

Wäschepflege

Waschen, Trocknen, Bügeln und Einräumen – wir kümmern uns um Ihre Wäsche

Betten machen

Regelmäßiger Wechsel der Bettwäsche und ordentliches Herrichten Ihrer Betten

Aufräumen & Ordnung

Wir sorgen für Ordnung und eine angenehme, sichere Wohnumgebung

✓ Alle Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen

Entlastung im Alltag - Hauswirtschaftliche Unterstützung beim Bügeln durch qualifizierte Pflegekräfte

So finanzieren Sie Ihre Hauswirtschaft

§45b SGB XI – Entlastungsbetrag

131€ / Monat

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und ist ideal für hauswirtschaftliche Unterstützung.

  • Für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 1
  • Übertragbar ins Folgejahr (verfällt erst 30.06.)
  • Ideal für Putzen, Waschen, Einkaufen
§39 SGB XI – Verhinderungspflege

3.539€ / Jahr

Die Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige und kann auch für hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt werden.

  • Ab Pflegegrad 2
  • Flexibel stundenweise oder längerfristig nutzbar
  • Kombinierbar mit Kurzzeitpflege

Bis zu 5.111€ jährlich kombinierbar

Direkte Kassenabrechnung – 0€ Eigenanteil für Sie

Rechenbeispiel: Was kostet Hauswirtschaft?

Stundensatz: 43,50€ – 100% von Ihrer Pflegekasse finanziert

Empfohlen
1 Stunde pro Woche

4 Stunden pro Monat

174,00€ / Monat

4 Stunden × 43,50€

Jahreskosten: 2.088,00€

Ihre Finanzierung (pro Jahr)

Entlastungsbetrag §45b

131,00€ × 12 Monate

1.572,00€

Verhinderungspflege §39

Restbetrag aus Verhinderungspflege

516,00€
Ihr Eigenanteil0,00€
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Kein Verwaltungsaufwand für Sie
Flexible Terminvereinbarung
Beliebt
2 Stunden pro Woche

8 Stunden pro Monat

348,00€ / Monat

8 Stunden × 43,50€

Jahreskosten: 4.176,00€

Ihre Finanzierung (pro Jahr)

Entlastungsbetrag §45b

131,00€ × 12 Monate

1.572,00€

Verhinderungspflege §39

Restbetrag aus Verhinderungspflege

2.604,00€
Ihr Eigenanteil0,00€
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Kein Verwaltungsaufwand für Sie
Flexible Terminvereinbarung

So funktioniert die Finanzierung:

  1. 1.Wir nutzen zunächst Ihren monatlichen Entlastungsbetrag von 131€ (§45b SGB XI)
  2. 2.Zusätzliche Kosten werden aus der Verhinderungspflege bezahlt (bis zu 3.539€/Jahr, §39 SGB XI)
  3. 3.Ergebnis: Bei beiden Optionen entstehen Ihnen 0€ Eigenanteil
Sebastian Kolbe beim Bügeln - Hauswirtschaft und häusliche Unterstützung Pflegedienst Kolbe

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch?
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131€ monatlich. Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich die Verhinderungspflege (bis zu 3.539€ jährlich) für hauswirtschaftliche Unterstützung nutzen.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein! Wir rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie haben keinen Eigenanteil und müssen nicht in Vorleistung gehen. Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.
Welche Leistungen sind genau enthalten?
Unsere hauswirtschaftliche Versorgung umfasst: Reinigung der Wohnung (Staubsaugen, Wischen, Bad/Küche), Wäschepflege (Waschen, Trocknen, Bügeln), Einkaufsservice, Zubereitung von Mahlzeiten, Betten machen und allgemeines Aufräumen. Alle Leistungen richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf.
Wie oft kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Der Entlastungsbetrag von 131€ steht Ihnen jeden Monat zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge werden ins Folgejahr übertragen und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. So können Sie bis zu 1.572€ pro Jahr ansparen.
Wie flexibel sind die Termine?
Sehr flexibel! Wir stimmen die Termine individuell mit Ihnen ab und passen uns Ihren Bedürfnissen an. Ob wöchentlich, mehrmals pro Woche oder in anderen Intervallen – wir finden gemeinsam die beste Lösung für Sie.
Was passiert, wenn mein Budget aufgebraucht ist?
Wenn Ihr monatlicher Entlastungsbetrag aufgebraucht ist, können Sie die Leistungen entweder privat weiterzahlen oder wir pausieren bis zum nächsten Monat. Alternativ können Sie auch Verhinderungspflege nutzen, falls noch Budget vorhanden ist. Wir beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Nein, für die hauswirtschaftliche Versorgung über den Entlastungsbetrag (§45b) benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Lediglich ein anerkannter Pflegegrad ist erforderlich. Wir kümmern uns um alle weiteren Formalitäten.
Kann ich die Pflegekraft selbst auswählen?
Wir versuchen nach Möglichkeit, Ihren Wünschen nachzukommen und feste Bezugspersonen einzusetzen. So entsteht ein Vertrauensverhältnis und die Pflegekraft kennt Ihre Gewohnheiten und Vorlieben. Bei Bedarf können wir auch einen Kennenlerntermin vereinbaren.

Ihr Geld verfällt – nutzen Sie es!

Vielen steht der Entlastungsbetrag zu, aber sie nutzen ihn nicht. Das Geld verfällt! Rufen Sie uns an – wir klären in 5 Minuten, was Ihnen zusteht.

0€ Eigenanteil • Mo-Fr 8-18 Uhr