Beratungseinsätze – gesetzlich vorgeschrieben und sinnvoll
Der Krankenpflegedienst Kolbe bietet Ihnen Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI an, die gesetzlich vorgeschrieben und zugleich sehr sinnvoll sind, um die Qualität Ihrer Pflege sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater prüfen Ihre Pflegesituation, beantworten alle Fragen rund um die Pflege und unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Pflegeleistungen. Die Beratungseinsätze für Pflegegrad 2–5 können flexibel vor Ort oder digital durchgeführt werden, je nachdem, was für Sie am bequemsten ist.
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
wir führen bei Ihnen als Pflegegeldbezieher die vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach (nach §37 Abs. 3 SGB XI) durch. Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung des Pflegebedürftigen, der Pflegegeld erhält und keine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt. Die Frequenz der Beratungseinsätze ist je nach Pflegegrad, unterschiedlich geregelt. bei Pflegegrad 1: Anspruch halbjährlich, also zwei Mal im Jahr bei Pflegegrad 2 und 3: Verpflichtend halbjährlich , also zwei Mal im Jahr bei Pflegegrad 4 und 5: Verpflichtend vierteljährlich einmal, also vier Mal im Jahr
Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung er verpflichtenden Beratungseinsätzen Ihr Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden kann. Sie können uns Online kontaktieren, um einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Wir rufen Sie zur Terminabstimmung zurück.