Sie umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die notwendig sind, um eine ärztliche Therapie zu unterstützen oder aufrechtzuerhalten. Diese Leistungen werden von geschultem Pflegefachpersonal durchgeführt – immer auf Basis einer ärztlichen Verordnung und angepasst an den individuellen Gesundheitszustand.
Im Gegensatz zur Grundpflege, bei der es um alltägliche Unterstützung wie Körperpflege oder Ernährung geht, steht bei der Behandlungspflege die gezielte medizinische Versorgung im Vordergrund.